Hendrik Munsonius
Erwägungen zur Rechtswissenschaft in Anlehnung an die Theologische Enzyklopädie Friedrich Schleiermachers
Gegenstand der Rechtswissenschaft ist das Recht als eine Kulturform zum Umgang mit der Dichotomie von Sein und Sollen. Es zeichnet sich dadurch aus, dass durch eine Norm empirische Befunde mit Aussagen über ein Sollen verknüpft werden. Als positives Recht prozessiert es sich selbst und verarbeitet teleologische und empirische Aspekte nach eigenen Maßgaben. Die Rechtswissenschaft dient der methodisch kontrollierten Reflexion des Rechts. Sie erscheint als ein Ensemble von dogmatischen und Grundlagenfächern, deren Verhältnis zueinander problematisch ist. Darin ist die Rechtswissenschaft der Theologie vergleichbar. Angeregt durch den Entwurf einer Theologischen Enzyklopädie von Friedrich Schleiermacher (1768–1834) wird vorgeschlagen, Rechtswissenschaft als einen Zusammenhang von Beobachtungen verschiedener Ordnung zu betrachten, wobei die normativen Momente zunehmend einer historischen und theoretischen Betrachtung unterzogen werden.
https://publications.goettingen-research-online.de/bitstream/2/97981/1/Rechtswissenschaft-Schleiermacher.pdf
Erwägungen zur Rechtswissenschaft in Anlehnung an die Theologische Enzyklopädie Friedrich Schleiermachers
Gegenstand der Rechtswissenschaft ist das Recht als eine Kulturform zum Umgang mit der Dichotomie von Sein und Sollen. Es zeichnet sich dadurch aus, dass durch eine Norm empirische Befunde mit Aussagen über ein Sollen verknüpft werden. Als positives Recht prozessiert es sich selbst und verarbeitet teleologische und empirische Aspekte nach eigenen Maßgaben. Die Rechtswissenschaft dient der methodisch kontrollierten Reflexion des Rechts. Sie erscheint als ein Ensemble von dogmatischen und Grundlagenfächern, deren Verhältnis zueinander problematisch ist. Darin ist die Rechtswissenschaft der Theologie vergleichbar. Angeregt durch den Entwurf einer Theologischen Enzyklopädie von Friedrich Schleiermacher (1768–1834) wird vorgeschlagen, Rechtswissenschaft als einen Zusammenhang von Beobachtungen verschiedener Ordnung zu betrachten, wobei die normativen Momente zunehmend einer historischen und theoretischen Betrachtung unterzogen werden.
https://publications.goettingen-research-online.de/bitstream/2/97981/1/Rechtswissenschaft-Schleiermacher.pdf