Das 75jährige Bestehen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 bietet Anlass, sich seiner Bedeutung für das individuelle und gemeinschaftliche Leben in diesem Gemeinwesen zu vergewissern. Die Frage nach der Religion im Grundgesetz betrachtet Hendrik Munsonius dabei unter zwei Aspekten: zum einen, wie das Grundgesetz auf Religion als Regelungsgegenstand eingeht, zum anderen, inwiefern es selbst Momente von Religiosität aufweist.
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