Im Kirchenamt der EKD ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt ein Referat u.a. mit den Schwerpunkten Recht der Auslandsarbeit, Versicherungswesen sowie Rechtsangelegenheiten der VELKD unbefristet in Vollzeit zu besetzen. Ggfs. ist die Berufung in ein Kirchenbeamtenverhältnis möglich. https://www.ekd.de/Jobborse-36.htm
"In seiner Verantwortung vor Gott ..." Hendrik Munsonius
Staat und Recht sind nach modernem Verständnis von Religion unabhängig. Und doch enthält das Grundgesetz Bezüge, die über das Recht hinausweisen und eine religiöse Dimension anklingen lassen. Ist das ein Widerspruch oder steckt tiefere Weisheit dahinter?
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Vorträge von Dr. Hendrik Munsonius und Prof. Dr. Riem Spielhaus auf einer Tagung der Bundeszentrale für politische Bildung (Aufzeichnung vom Januar 2020)
Am 17./18. April 1521 erschien Martin Luther auf dem Reichstag in Worms, bekannte sich zu seinen Schriften und lehnte es ab, diese zu widerrufen: eine Schlüsselszene der Reformationsgeschichte.
Der Göttinger Kirchenhistoriker Thomas Kaufmann schreibt dazu in der Frankfurter Allgemeine Zeitung: Dem Teufel standgehalten https://www.faz.net/-in9-aa7ul
Mit Folge 25 ist die Einführung in das evangelische Kirchenrecht abgeschlossen. Die Videos, die hier vom 14.12.2020 bis zum 15.3.2021 präsentiert worden sind, bleiben weiterhin hier unter kirche-und-recht.wir-e.de/kirchenrecht und unter onlinekurs.kirchenordnung.de zugänglich.
Dietrich Pirson/Wolfgang Rüfner/Michael Germann/Stefan Muckel (Hrsg.): Handbuch des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland, Dritte, grundlegend neu bearbeitete Auflage, 2020, Bd. 1-3
Die dritte Auflage des Handbuchs des Staatskirchenrechts der Bundesrepublik Deutschland behandelt die Rechtsverhältnisse der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in 79 thematisch geordneten, von Experten aus Rechtswissenschaft und Rechtspraxis verfassten Beiträgen. Die gegenüber der Vorauflage (1994–1995) wiederum grundlegende Neubearbeitung nimmt die seither weiterentwickelte Gesetzgebung, Rechtsprechung und wissenschaftliche Diskussion auf, ebenso die Veränderungen der gesellschaftlichen Bedingungen, in denen das geltende Staatskirchenrecht seine Wirkung entfaltet. Der überarbeitete thematische Zuschnitt des Handbuchs und der einzelnen Beiträge berücksichtigt insbesondere die gewachsene Bedeutung der religiösen Vielfalt in Deutschland und spiegelt den fortschreitenden Einfluss der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Rechts der Europäischen Union auf die staatskirchenrechtlichen Verhältnisse und Diskurse. So soll das Handbuch auch künftig der rechtswissenschaftlichen Erkenntnis und der rechtspraktischen Entfaltung des geltenden Staatskirchenrechts dienen.
Burkhard Josef Berkmann, Anargyros Anapliotis (Hg.): Das Verhältnis zwischen der lokalen, regionalen und universalen Ebene in der Kirchenverfassung. Ein Vergleich zwischen dem Recht verschiedener christlicher Konfessionen, 2020
In den christlichen Konfessionen entwickelten sich unterschiedliche Vorstellungen von kirchlichen Strukturen, die alle mehrere Ebenen umfassen. Doch die Unterschiede beginnen bereits bei der Frage, welche Organe mit welchen Zuständigkeiten tätig werden. Auf der Grundlage der ökumenischen Theologie werden sechs verschiedene kirchenrechtliche Modelle (altorientalisch, orthodox, römisch-katholisch, anglikanisch, evangelisch-lutherisch, evangelisch-reformiert) vorgestellt und mit komparativer Methode analysiert. Dieser Band ist die Frucht einer Tagung, die am 5./6. 12. 2019 in München stattfand.