Das Kirchenrecht ist die verbindliche Ordnung des kirchlichen Handelns, wie sie von der Kirche selbst hervorgebracht wird. Es unterscheidet sich auf der einen Seite kaum von sonstigem Recht, ist aber auf der anderen Seite davon bestimmt, was das Besondere der Kirche ausmacht. Kirchenrecht ist darum eine juristisch und theologisch außerordentlich spannende Materie. In 25 Abschnitten werden (ab dem 14.12.2020 montags und donnerstags außer an Feiertagen) die Gegenstände des kirchlichen Handelns, ihre organisatorischen Voraussetzungen und die Rechtsverhätnisse der beteiligten Personen dargestellt. Außerdem geht es immer wieder um die Grundfrage, wie etwas, das mit Recht eigentlich nichts zu tun hat, dennoch rechtlich geordnet werden kann. Diese Einführung ist aus Vorlesungen an der Georg-August-Universität Göttingen hervorgegangen und richtet sich an Menschen, die an einer gedeihlichen Ordnung kirchlicher Praxis interessiert sind.